Gefahren für Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen

Seit Jahren nehmen die Formen von verbaler Gewalt, steigender Aggression, Bedrohungen und gewalttätigen Handlungen gegen Mitarbeiter von öffentlichen, sozialen Einrichtungen und sogar gegen Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute massiv zu. Die Sicherheit von Personen in öffentlichen Einrichtungen muss aber zu jeder Zeit sichergestellt sein. Betreiber und Arbeitgeber sind in der Pflicht, können dieser Verpflichtung aber oft alleine nicht in ausreichendem Maße nachkommen.

Gefährdungsbeurteilungen in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung, wird eine Bewertung der Gefahren für Mitarbeiter und Besucher jedes einzelnen Fachbereichs / Dezernats einer öffentlichen Verwaltung erstellt. Dann werden die Bereiche festgelegt, in denen eine nicht hinnehmbare Gefährdungslage besteht. Wir erarbeiten gemeinsam mit den Verantwortlichen, Betreibern und Nutzern für das Objekt (z.B. eine Kreisverwaltung) ein Sicherungskonzept .

Ein Sicherungskonzept beinhaltet technische, bauliche und organisatorische Konzepte und Prozesse. Es muss Mitarbeiter und Betroffene in einer Gefahrenlage bestmöglich unterstützen. Hierbei ist zu beachten, das unterschiedliche Bedrohungslagen auch unterschiedliche Prozesse erfordern. Diese werden auf Grundlage der zuvor durchgeführten Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Fachbereiche / Dezernate individuell erarbeitet und umgesetzt.

Bei der Planung einer Baumaßnahme sollte bereits auf den baulichen Schutz der Mitarbeiter geachtet werden. So könnten zum Beispiel Kundenbereiche baulich klar von reinen verwaltungsinternen Bereichen getrennt werden. So kann der Einsatz von Sicherungstechnik, in Bezug auf Gefahren durch Dritte, auf die Kundenbereiche begrenzt werden.

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