Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Sicherungskonzeptes?

Sie brauchen eine Fachplanung für ein normgerechtes NGRS?

Sie suchen einen Technischen Risikomanager?

Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und entsprechenden Qualifikationen unterstützen wir sowohl öffentlichen Auftraggeber bei der vollständigen Umsetzung der Norm in allen Leistungsphasen als Planungsauftrag, aber auch Planer, die im Bereich der DIN VDE V 0827 Unterstützung bei der Planung und Umsetzung benötigen.

Somit können wir alle Projektbeteiligten in allen Phasen individuell und im gewünschten Umfang optimal unterstützen.

Unterstützung für Planungsbüros für das Gewerk NGRS (die keinen Fachnachweis haben)

Obwohl die DIN VDE V 0827 nun bereits vor mehr als fünf Jahren veröffentlicht wurde, sind nicht alle Elektroplaner auch Fachplaner in Bezug auf die Norm DIN VDE V 0827. Die Planung und Errichtung von normativen NGRS darf aber nur durch Fachplaner erfolgen, die zum Inhalt und zu den Vorgaben der Norm entsprechende Kenntnisnachweise haben.

Wir unterstützen gerne Kollegen an beliebigen Stellen der Leistungsphasen der HOAI.

Technisches Risikomanagement | Nach DIN VDE V 0827

Der häufigste Einsatzbereich für ein NGRS (Notfall- und Gefahrenreaktionssysteme) sind Schulen und öffentliche Einrichtungen. Grundlage für die Implementierung ist die im Jahr 2016 eingeführte deutsche Norm DIN VDE V 0827.

Ein technischer Risikomanager muss neben seiner grundsätzlichen Qualifikation auch eine langjährige Erfahrung aus vielen unterschiedlichen Projekten einbringen, um die vielfältigen und individuellen Anforderungen erfolgreich umzusetzen und den Auftraggeber und den Nutzer bestmöglich unterstützen zu können.

Schulen | Technischer Risikomanagement zur Errichtung eines NGRS

Effiziente organisatorische Konzepte für Bildungseinrichtungen und vor allem das Fachwissen zur Umsetzung der Norm in einer Schule sind hier besonders gefordert. Zum einen muss der gesamte Prozess Rechtssicherheit gewährleisten und zum anderen ein optimales Konzept erarbeitet werden, mit dem neue Technik die bestehenden Prozesse zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrensituationen bestmöglich unterstützt und verbessert.

Kitas | Gefährdungsbeurteilung für die Errichtung von Kindergärten

Krisensituationen und Gefährdungslagen in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen sind glücklicherweise selten. Trotzdem sind bauliche, technische und organisatorische Konzepte für die täglichen Abläufe zwingend erforderlich. Komplexe und aufwändige Technik spielen hier weniger einer Rolle als eine individuell auf das Objekt ausgerichtete Gefährdungsbeurteilung, die Dokumentation der Ergebnisse und der zugrundeliegenden Konzepte in einer Risikomanagementakte und die Erarbeitung vollumfänglicher Konzepte zum Schutz der in der Einrichtung befindlichen Personen. Mit dieser Dokumentation erfolgt auch gleichzeitig der Nachweis über die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt und gesetzlicher Vorgaben zum Arbeitsschutz.

Gefahren für Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen

Seit Jahren nehmen die Formen von verbaler Gewalt, steigender Aggression, Bedrohungen und gewalttätigen Handlungen gegen Mitarbeiter von öffentlichen und sozialen Einrichtungen und sogar gegen Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute massiv zu. Die Sicherheit von Personen in öffentlichen Einrichtungen muss aber zu jeder Zeit sichergestellt sein. Betreiber und Arbeitgeber sind in der Pflicht, können dieser Verpflichtung aber oft alleine nicht in ausreichendem Maße nachkommen.

Gefährdungsbeurteilungen in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung, wird eine Bewertung der Gefahren für Mitarbeiter und Besucher jedes einzelnen Fachbereichs / Dezernats einer öffentlichen Verwaltung erstellt. Dann werden die Bereiche festgelegt, in denen eine nicht hinnehmbare Gefährdungslage besteht. Wir erarbeiten gemeinsam mit Verantwortlichen, Betreibern und Nutzern ein Sicherungskonzept.

Bei der Planung einer Baumaßnahme sollte bereits auf den baulichen Schutz der Mitarbeiter geachtet werden. So könnten zum Beispiel Kundenbereiche baulich klar von reinen verwaltungsinternen Bereichen getrennt werden. So kann der Einsatz von Sicherungstechnik, in Bezug auf Gefahren durch Dritte, auf die Kundenbereiche begrenzt werden.

Das Thema Datenschutz spielt noch immer eine zentrale Rolle und muss auch Jahre nach Einführung der EU-DSGVO und der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetztes in 2018 (BDSG-neu) in allen Bereichen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen besondere Beachtung finden.

Wir unterstützen und beraten unsere Auftraggeber in den Bereichen Organisation und Technik umfassend, um die erforderliche Grundsicherung herbeizuführen oder die bestehende Umsetzung der Richtlinien und Vorgaben zu überprüfen und zu optimieren. Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf und stehen sowohl als externer Datenschutzbeauftragter als auch ausschließlich beratend zur Verfügung, wenn für Sie die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht besteht.

Unser Datenschutzspezialist Herr Klafke, ist vom TÜV SÜD zertifiziert und erarbeitet mit Ihnen transparent und zielgerichtet die für Sie geeignete und sinnvolle Umsetzung der Datenschutzrichtlinien in Ihrer Organisation. Neben der Erfüllung der Vorgaben spielt auch die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle für einen erfolgreichen und dauerhaften Datenschutz. Wir sind somit Ihr Ansprechpartner in allen Bereichen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit, die hiermit einhergeht.

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der IT-Security und Business Continuity kann er Sie auch in diesen Bereichen umfassend beraten und unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an!